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... und Recht!
Ein Autofahrer, der seine Reifen bis zur zugelassenen Verschleissgrenze abfährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. In einem solchen Fall gelte ein Unfall auf regennasser Fahrbahn als grob fahrlässig selbst herbeigeführt. Auch wenn das Fahren mit derartigen Reifen noch keine Ordnungswidrigkeit darstelle, gehöre die Gefahr von Aquaplaning zum Allgemeinwissen eines jeden Autofahrers. (Landgericht Itzehoe, AZ 3 O 153/00) |
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Die Empfehlung:
Automobilverbände, Sicherheitsexperten, Verbraucherverbände und auch Reifenhersteller empfehlen, bei einer Restprofiltiefe von 3mm (Sommerreifen) bzw. 4mm (Winterreifen) diese gegen neue auszutauschen. |
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