Reifen-Walper -  Seit 1926 in Rostock

Gesetz....

In § 36 StVZO heisst es in [2] Abs. 2:
“Luftreifen an Kraftfahrzeugen müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein.
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Lauffläche einnimmt.”

... und Recht!

Ein Autofahrer, der seine Reifen bis zur zugelassenen Verschleissgrenze abfährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. In einem solchen Fall gelte ein Unfall auf regennasser Fahrbahn als grob fahrlässig selbst herbeigeführt. Auch wenn das Fahren mit derartigen Reifen noch keine Ordnungswidrigkeit darstelle, gehöre die Gefahr von Aquaplaning zum Allgemeinwissen eines jeden Autofahrers.
(Landgericht Itzehoe, AZ 3 O 153/00)

Die Empfehlung:

Automobilverbände, Sicherheitsexperten, Verbraucherverbände und auch Reifenhersteller empfehlen, bei einer Restprofiltiefe von 3mm (Sommerreifen) bzw. 4mm (Winterreifen) diese gegen neue auszutauschen.

 

Reifen-Walper , Gewerbeallee 36. 18107 Rostock-Elmenhorst

Tel: 0381 / 776 19 - 0

[Startseite] [Direktkontakt] [Tuning] [Anfahrt] [Gesetz & Recht]
Datenschutzerklärung